ai: Jahresbericht Sudan 2001
amnesty international
Jahresbericht 2001
SUDAN
Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan
Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Hauptstadt: Khartum
Einwohner: 29,4 Millionen
Amtssprache: Arabisch
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Ratifikation / Unterzeichnung völkerrechtlicher Abkommen in 2000:
Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs
Der Bürgerkrieg hatte nach wie vor verheerende Auswirkungen auf das Leben
großer Teile der Zivilbevölkerung. Am stärksten betroffen waren
die Menschen, die in der Nähe der zwischen den Regierungstruppen und den
bewaffneten Oppositionsgruppen umkämpften Ölfelder lebten. Alle Konfliktparteien
begingen schwere Menschenrechtsverstöße an der in den Konfliktgebieten
lebenden Zivilbevölkerung in Form von Folterungen und Tötungen, wahllosen
Bombenangriffen sowie Entführung, Versklavung und Zwangsrekrutierung von
Menschen. Zehntausende von Zivilisten wurden aus ihren Wohnungen vertrieben.
Trotz aller Behauptungen der Regierung, in den von ihr kontrollierten Gebieten
verbessere sich die Menschenrechtslage, sahen sich Rechtsanwälte, Journalisten,
Studenten und Menschenrechtsaktivisten Schikanen und Einschüchterungsmaßnahmen
ausgesetzt. Viele von ihnen wurden festgenommen und in der Haft gefoltert. Die
Verantwortlichen für diese Menschenrechtsverletzungen wurden nicht vor
Gericht gestellt. In den von der Regierung kontrollierten Städten blieben
die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt.
Hintergrundinformationen
Bis zum Ende des Berichtsjahres waren im Zuge des 1983 ausgebrochenen Bürgerkriegs
fast zwei Millionen Menschen getötet und weitere viereinhalb Millionen
aus ihren Wohnorten vertrieben worden. Darüber hinaus haben vermutlich
rund 500 000 Sudanesen in anderen Ländern um Asyl nachgesucht.
Gegner in diesem langjährigen Konflikt waren regierungstreue Truppen wie
etwa die reguläre Armee (Sudanese People's Armed Forces), die paramilitärischen
Volksverteidigungskräfte (Popular Defence Forces) und verschiedene als
murahaleen bezeichnete Milizen auf der einen Seite und die aus der Sudanesischen
Volksbefreiungsarmee (Sudan People's Liberation Army SPLA) und verschiedenen
mit ihr verbündeten Milizen bestehenden oppositionellen Truppen auf der
anderen Seite.
Im Zentrum sowohl des Krieges zwischen der Regierung und der bewaffneten Opposition
als auch des andauernden Konflikts zwischen den verschiedenen Milizen standen
die Ölvorräte des Landes und die Bestrebungen aller Parteien, die
Ölfelder zu kontrollieren. So war z. B. die im August 1999 in Betrieb genommene,
1600 km lange Erdölpipeline erneut Zielscheibe mehrerer Angriffe bewaffneter
Oppositionsgruppen. Zusätzlich zu den Kämpfen zwischen der regulären
Armee und der SPLA tobte ein weiterer Konflikt zwischen den verschiedenen mit
der Regierung beziehungsweise der SPLA verbündeten Milizen. Diese Truppen
wechselten in Abhängigkeit von der eigenen Interessenlage oder von der
Versorgung mit Waffen häufig die Seiten. Schätzungen zufolge forderten
die Auseinandersetzungen zwischen den Milizen in den letzten Jahren mehr Todesopfer
als die bewaffneten Zusammenstöße mit den Regierungstruppen. Die
Politik der Regierung, die verschiedenen Milizen mit Nachschub und Waffen zu
versorgen und Konflikte zwischen ihnen zu schüren, führte zur Zerstörung
vieler Dörfer und zu großer Not unter der betroffenen Bevölkerung.
Der von der SPLA, den Vereinten Nationen und den unter dem Dach der Operation
Lifeline Sudan (OLS) tätigen Hilfsorganisationen vereinbarte humanitäre
Waffenstillstand, der in den Konfliktgebieten die Versorgung der Zivilbevölkerung
mit Nahrungsmitteln sicherstellen sollte, scheiterte im Juli. Doch die OLS traf
später mit der Regierung eine neue Vereinbarung, die die Wiederaufnahme
der Hilfslieferungen ermöglichte. Obwohl der Waffenstillstand nicht erneuert
wurde, kam es im Oktober zu einer zwölftägigen Waffenruhe, um dem
Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) Gelegenheit zu geben, im Land
Polio-Schutzimpfungen durchzuführen. Einige nichtstaatliche Organisationen
beschuldigten die Regierung, die Waffenruhe nicht eingehalten und Städte
bombardiert zu haben.
Der im Dezember 1999 verhängte Ausnahmezustand blieb für den meisten
Teil des Berichtsjahres in Kraft.
Im Dezember fanden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Die Vereinten
Nationen und die Europäische Union lehnten die Entsendung von Beobachtern
zu diesen Wahlen ab, von denen weithin angenommen wurde, dass sie erhebliche
Unregelmäßigkeiten aufweisen würden. Bereits im Vorfeld zu den
Wahlen kam es verstärkt zu Verhaftungen von Journalisten, Oppositionellen
und Menschenrechtsaktivisten, und die wichtigsten Oppositionsparteien riefen
zum Wahlboykott auf. Die Menschen in den von den Rebellen kontrollierten Gebieten
nahmen nicht an den Wahlen teil. Zum Gewinner der Wahlen wurde der amtierende
Präsident Omar al-Bashir erklärt.
Interne Vertreibungen
Zehntausende von Menschen wurden durch Terrormaßnahmen wie Luftangriffe,
Massenhinrichtungen und Folterungen zur Flucht aus ihren Wohngebieten in der
ölreichen Provinz Oberer Nil getrieben. Nach den Massenvertreibungen wurden
zum Schutz der Ölfelder zusätzliche Truppen und schwere Waffen in
die Gegend verlegt. Um die Menschen an der Rückkehr in ihre Häuser
zu hindern, verbrannten oder plünderten die Soldaten ihre Ernteerträge
und ihr Vieh. Auch in der Provinz Bahr el-Ghazal führten Bombenangriffe
zur Massenvertreibung von Zivilisten.
Bombenangriffe gegen Zivilisten
Die wahllosen Luftangriffe auf zivile Ziele im Süden des Landes wurden
fortgesetzt. Nach internationalen Protesten gegen die Bombardierung von Krankenhäusern
und Schulkindern im Februar und März des Berichtsjahres befahl Präsident
al-Bashir seinen Streitkräften, solche Luftangriffe nur noch dann durchzuführen,
wenn sie zur eigenen Verteidigung oder zum »Schutz von Menschenleben und
Eigentum« erforderlich seien. Gleichwohl wurden die Bombenangriffe nach
dem Scheitern des aus humanitären Gründen vereinbarten Waffenstillstands
in der Provinz Bahr el-Ghazal wieder verstärkt. Ab September trafen auch
aus anderen Teilen des Landes wie der Äquatorprovinz und den Provinzen
Oberer Nil und Blauer Nil vermehrt Berichte über Luftangriffe auf zivile
Ziele ein.
Allein im Juli kam es in Bahr el-Ghazal Berichten zufolge zu mindestens 30
solchen Angriffen, bei denen über 250 Bomben auf zivile Ziele abgeworfen
wurden, die mehrere Todesopfer forderten und zur Unterbrechung der Ernte und
der humanitären Hilfsmaßnahmen führten.
Kindersoldaten
Im Sudan besteht Wehrpflicht für Männer und Frauen, und eine militärische
Ausbildung ist laut Gesetz Voraussetzung für den Zugang zu höheren
Bildungseinrichtungen und bestimmten Arbeitsplätzen. Es gab immer mehr
Hinweise darauf, dass die verschiedenen Konfliktparteien Kindersoldaten einsetzen.
Berichten zufolge wurden in Khartum Kinder auf der Straße aufgegriffen
und für die paramilitärischen Volksverteidigungskräfte rekrutiert.
Die Eltern erfuhren nichts vom Schicksal ihrer Kinder, die in den meisten Fällen
an die Front geschickt wurden. Auch über Misshandlungen an Kindersoldaten
trafen Meldungen ein.
Am 29. Mai wurde der Leichnam des 17-jährigen Ghassan Ahmed Al Amin Haroun,
der erst seit zwei Tagen bei der Armee war, aus der Militärgarnison Jabal
Awlia in das Leichenschauhaus in Khartum überführt. Bei der Obduktion
wurden Verletzungen an den Händen und am Rücken, am rechten Fuß
und anderen Körperteilen festgestellt und »Atemstillstand«
als Todesursache ermittelt. Die Behörden nahmen zum Obduktionsergebnis
nicht Stellung, ordneten aber kurz darauf die Überwachung der Familie von
Ghassan Ahmed Al Amin Haroun durch die Sicherheitskräfte an.
Im Mai starb im militärischen Ausbildungslager Aljouli der 16-jährige
Mohanad Abdelrahman M. Zakana, wahrscheinlich an den Folgen der harten Ausbildungsmethoden,
denen die jungen Wehrpflichtigen unterworfen werden. Ihm soll angemessene ärztliche
Hilfe verweigert worden sein, als er infolge eines Sonnenstichs einen Kollaps
erlitt.
Auch die SPLA arbeitete weiterhin mit dem Mittel der Zwangsrekrutierung von
Kindersoldaten, obwohl sie UNICEF zugesichert hatte, diese Praxis zu beenden
und alle Kindersoldaten aus dem Kriegsdienst zu entlassen.
Sklaverei
Auch wenn die Regierung weiterhin bestritt, dass es im Sudan Sklaverei gibt,
dürften im Berichtsjahr Tausende von Menschen als Zwangsarbeiter beziehungsweise
Sklaven gehalten worden sein. Die Schätzungen zur Zahl der Versklavten
schwanken, einige Nichtregierungsorganisationen setzen sie bei 100 000 an, während
regierungsnahe Quellen von 5000 sprechen. In zahlreichen Meldungen, vor allem
aus den Konfliktgebieten, war von der sexuellen Versklavung von Frauen die Rede.
Frauen, denen die Flucht gelungen war, berichteten von weit verbreiteten Folterungen,
einschließlich Vergewaltigungen sowie von Zwangsehen.
Folterungen und Misshandlungen
Aus vielen von der Regierung kontrollierten Städten trafen verbreitet
Meldungen über Folterungen und Misshandlungen ein. Besonders gefährdet
waren der Opposition zur Regierung verdächtigte Personen. Berichte über
Folterungen zogen weder Ermittlungen nach sich noch wurden die Täter vor
Gericht gebracht. Aus den von der SPLA kontrollierten Gebieten erhielt amnesty
international ebenfalls von Vorwürfen über Folterungen Kenntnis.
Der in der Haft Berichten zufolge durch Folterungen verursachte Tod von Joseph
Adhiang Langlang, Abdallah Col, Hassan Abu Adhan und Gladino Sam Okieny zog
keinerlei Ermittlungen nach sich. Die vier Männer waren zusammen mit Hillary
Boma und weiteren 25 Personen unter dem Verdacht festgenommen worden, 1998 in
Khartum einen Sprengsatz gelegt zu haben. Obwohl Hillary Boma und seine Mitgefangenen,
die im Dezember 1999 begnadigt und freigelassen worden waren, den Vorwurf erhoben
hatten, in der Haft gefoltert worden zu sein, unterließen es die Behörden,
Ermittlungen einzuleiten.
Im Dezember wurden acht Mitglieder oppositioneller Parteien unter der Anschuldigung,
einen Putsch zu planen, während eines Treffens mit US-Diplomaten festgenommen.
Wenige Tage später verhafteten die Behörden die beiden Rechtsanwälte
Ghazi Suleiman und Ali Mahmoud Hasanain, weil sie eine Protestpetition gegen
die Festnahme der Oppositionspolitiker unterzeichnet hatten. Ghazi Suleiman
erlitt in der Haft eine Kopfverletzung und musste Berichten zufolge zweimal
ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dadurch wurden Befürchtungen genährt,
dass er Folterungen ausgesetzt sein könnte. Die zehn Gefangenen wurden
an einem geheimen Ort in Einzelhaft gehalten, blieben ohne medizinische Versorgung
und durften weder zu ihren Familien noch zu Rechtsanwälten Kontakt aufnehmen.
Amputationsstrafen
Im Berichtsjahr wurden mindestens zwölf Personen zu Amputationsstrafen
verurteilt. Mindestens eine Amputation wurde durchgeführt.
Im März wurden Al Salik Obeid im Kober-Gefängnis die rechte Hand
und der linke Fuß amputiert.
Vergewaltigungen
Die von Angehörigen der kämpfenden Truppen aller Konfliktparteien
verübten Gewaltakte gegen Frauen, die seit langem ein besonderes Kennzeichen
des Bürgerkriegs im Sudan sind, nahmen im Berichtsjahr an Intensität
zu. In einer großen Zahl von Berichten war von sexuellem Missbrauch einschließlich
sexueller Versklavung, Vergewaltigung und erzwungenen Schwangerschaften die
Rede. Regierungs- wie Oppositionstruppen setzten Vergewaltigungen als Mittel
der Kriegführung ein, um die Zivilbevölkerung in den Kampfgebieten
systematisch zu entmenschlichen und zu erniedrigen. Da Vergewaltigung ein Tabuthema
ist und die Opfer stigmatisiert sind, wurden derartige Übergriffe nur selten
publik gemacht und blieben in der Regel ungeahndet. Es trafen zahlreiche Berichte
ein, dass Frauen beim Sammeln von Feuerholz oder beim Wasserholen entführt
und gezwungen worden sind, als Lastenträgerinnen für die Truppen das
Beutegut aus den geplünderten Dörfern zu schleppen. Viele Frauen wurden
auch in Schuldknechtschaft gehalten und gezwungen, in den Kasernen und Militärlagern
für die Soldaten zu putzen, zu kochen und andere Dienstleistungen zu erbringen.
Die Rechte von Frauen
Die Missachtung der Rechte von Frauen war weit verbreitet. Im Zentralsudan,
insbesondere in der Hauptstadt Khartum, unterlagen Frauen gravierenden Einschränkungen
ihrer Bewegungsfreiheit.
Im September veröffentlichte der Gouverneur von Khartum einen Erlass,
der es Frauen verbot, an öffentlichen Plätzen zu arbeiten. Ein paar
Tage danach wurden bei einer friedlichen Demonstration gegen diesen Erlass 26
Frauen festgenommen und drei verletzt, als die Polizei Tränengas und Schlagstöcke
einsetzte, um die Demonstration aufzulösen.
Einer gegen den Erlass erhobenen Verfassungsklage wurde im Oktober vom Verfassungsgerichtshof
vorläufig stattgegeben. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts
stand Ende 2000 noch aus. Der Justizminister räumte zwar ein, dass sowohl
die Verfassung des Sudan als auch verschiedene internationale Abkommen Frauen
das Recht auf Arbeit garantieren, weigerte sich aber dennoch, das Verbot der
Arbeit an öffentlichen Plätzen als verfassungswidrig zu verurteilen.
Studenten und Menschenrechtsverteidiger
Insbesondere in der Hauptstadt Khartum und ihrer Umgebung waren im Berichtsjahr
Studenten und Menschenrechtsaktivisten Schikanen und Einschüchterungsversuchen
ausgesetzt. Ihre Aktivitäten wurden von den Sicherheitskräften behindert
beziehungsweise unterbunden und eine Reihe von Aktivisten verhaftet und gefoltert.
Ein Student kam ums Leben.
Im Juni eröffneten Soldaten an der Universität Sennar das Feuer auf
die Teilnehmer eines Seminars zur Krise im Sudan. Der Student 'Mirghami Mahmoud
al-Norman wurde dabei getötet, mehrere andere Studenten wurden verletzt.
In den Tagen danach kam es wiederholt zu Protestdemonstrationen, in deren Verlauf
mindestens elf Personen, darunter sieben Studenten, verhaftet und wegen Aufruhrs
und Störung der öffentlichen Ordnung unter Anklage gestellt wurden.
Vermutlich sind sie alle gefoltert worden. Die meisten von ihnen mussten anschließend
ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Rechtsanwälte und Angehörige von Opfern, die versuchten, gegen Menschenrechtsverletzungen
vorzugehen, wurden häufig schikaniert und wiederholt auf Polizeiwachen
oder in Einrichtungen der Sicherheitskräfte vorgeladen. Gegen die Täter
hingegen blieben rechtliche Schritte aus.
Als die Angehörigen eines elfjährigen Mädchens, das im Mai 1999
von einem Polizisten vergewaltigt worden war, den Rechtsweg beschreiten wollten,
wurden sie mit Schikanen und Einschüchterungsmaßnahmen überzogen.
Die Behörden versuchten mehrmals, die Elfjährige zu zwingen, weitere
unangenehme körperliche Untersuchungen über sich ergehen zu lassen.
Anstatt den Vergewaltigungsvorwürfen nachzugehen, entschieden die sudanesischen
Behörden, die Angelegenheit als »Staatssicherheitsfall« zu
betrachten. Die Angehörigen und die Anwälte des Opfers mussten sich
daraufhin bei der Zentrale der Kriminalpolizei melden, und Angehörige der
Sicherheitskräfte beschlagnahmten in den Kanzleien der Anwälte Unterlagen
zum Fall. Weder der Familie des Opfers noch den Rechtsanwälten wurde eine
erkennbare Straftat zum Vorwurf gemacht.