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ai: Jahresbericht Sudan 2001


LH 588 - Hörbildpräsentation
Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt ein
Diskussionsveranstaltung "Abu Ghraib lässt grüßen"
Empfehlungen des UN-Anti-Folter-Auschusses an die Bundesregierung in Berlin diskutiert
Neuer Prozess gegen BGS-Beamte nach Tod von Ageeb
PRO ASYL erstattet Strafanzeige gegen vier BGS-Beamte
Aktionsbündnis erstattet Anzeige gegen Kapitän
„Fahrlässige Tötung durch Unterlassen“
Die Fesselung von Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung
ai: Prozessbeginn im Fall Aamir Ageeb
Tod bei Abschiebung
BGS-Beamte im Fall Aamir Ageeb wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Prozess gegen BGS-Beamte beginnt am 02.02.2004
Kampagne gegen Abschiebungen Abschiebehaft und Abschiebelager
Dritter Todestag des bei einer Abschiebung ums Leben gekommenen Sudanesen Aamir Ageeb
Fesselungen bei Abschiebungen
Untersuchungsbericht der Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Aamir Ageebs Tod
Neue Erkenntnisse zum Abschiebetod des Aamir Ageeb
Informationspolitik der Bundesregierung zum Todesfall von Aamir Ageeb
Abschiebepraxis bei Suizidgefahr
Trug das Land Baden-Württemberg Mitverantwortung am Tod des abgeschobenen Sudanesen?
Rückführungen werden wieder aufgenommen
Bundesinnenministerium: Bericht über den Tod von Aamir Ageeb
Schily: Erlaß bleibt vorerst bestehen
Abschiebestop für Aufklärung nicht nötig
Menschenrechte beginnen zu Hause!
Stellungnahme zum Gerichtsmedizinischen Gutachten
Rechtsmedizinisches Institut Uni München: Obduktionsbericht
ai: Jahresbericht Deutschland 2003
ai: Jahresbericht Deutschland 2002
ai: Jahresbericht Deutschland 2001
ai: Jahresbericht Deutschland 2000
ai: Jahresbericht Deutschland 1999
ai: Jahresbericht Sudan 2002
ai: Jahresbericht Sudan 2001
ai: ai: Jahresbericht Sudan 2000
ai: Jahresbericht Sudan 1999
Der Fall Aamir Ageeb
Ärzte als Abschiebehelfer?
Sudanese bei Abschiebung umgekommen
Death of Sudanese Asylum-seeker
Concerns in Europe - Germany
Zur ewigen Ruhe gefesselt
Tod des Sudanesen Aamir Ageeb
Hilfsmittel zur Durchführung von Abschiebungen unter Zwang
Online-Demonstration
Vereinigung Cockpit: Abschiebungen
Redebeitrag im Namen der Studentlnnenschaft der KSFH München zum 1. Todestag
Gedenken an Aamir Ageeb am 28.5.2000 in München
Rede zur Gedenkveranstaltung am 28.5.2000 in München
Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
DeportationClass Stop!
Staub-Bernasconi: Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Interreligiöse Gedenkveranstaltung zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Rückführungen auf dem Luftweg
Zum 1. Todestag von Aamir Ageeb
Erklärung des Fachbereichsrats zum Tod von Aamir Ageeb
Abschiebung: Klare Verantwortung herstellen
Rede bei der Demonstration in Hamburg
Wir trauern um Aamir Ageeb!!!
Wir trauern um Aamir Mohamed Ageeb!
Der Abschiebetod von Aamir Ageeb hätte vermieden werden können
Resolution der StudentInnen der KSFH München

ai: Jahresbericht Sudan 2001

amnesty international

Jahresbericht 2001

SUDAN


Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan
Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Hauptstadt: Khartum
Einwohner: 29,4 Millionen
Amtssprache: Arabisch
Todesstrafe: nicht abgeschafft
Ratifikation / Unterzeichnung völkerrechtlicher Abkommen in 2000: Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

Der Bürgerkrieg hatte nach wie vor verheerende Auswirkungen auf das Leben großer Teile der Zivilbevölkerung. Am stärksten betroffen waren die Menschen, die in der Nähe der zwischen den Regierungstruppen und den bewaffneten Oppositionsgruppen umkämpften Ölfelder lebten. Alle Konfliktparteien begingen schwere Menschenrechtsverstöße an der in den Konfliktgebieten lebenden Zivilbevölkerung in Form von Folterungen und Tötungen, wahllosen Bombenangriffen sowie Entführung, Versklavung und Zwangsrekrutierung von Menschen. Zehntausende von Zivilisten wurden aus ihren Wohnungen vertrieben. Trotz aller Behauptungen der Regierung, in den von ihr kontrollierten Gebieten verbessere sich die Menschenrechtslage, sahen sich Rechtsanwälte, Journalisten, Studenten und Menschenrechtsaktivisten Schikanen und Einschüchterungsmaßnahmen ausgesetzt. Viele von ihnen wurden festgenommen und in der Haft gefoltert. Die Verantwortlichen für diese Menschenrechtsverletzungen wurden nicht vor Gericht gestellt. In den von der Regierung kontrollierten Städten blieben die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt.

Hintergrundinformationen

Bis zum Ende des Berichtsjahres waren im Zuge des 1983 ausgebrochenen Bürgerkriegs fast zwei Millionen Menschen getötet und weitere viereinhalb Millionen aus ihren Wohnorten vertrieben worden. Darüber hinaus haben vermutlich rund 500 000 Sudanesen in anderen Ländern um Asyl nachgesucht.

Gegner in diesem langjährigen Konflikt waren regierungstreue Truppen wie etwa die reguläre Armee (Sudanese People's Armed Forces), die paramilitärischen Volksverteidigungskräfte (Popular Defence Forces) und verschiedene als murahaleen bezeichnete Milizen auf der einen Seite und die aus der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (Sudan People's Liberation Army – SPLA) und verschiedenen mit ihr verbündeten Milizen bestehenden oppositionellen Truppen auf der anderen Seite.

Im Zentrum sowohl des Krieges zwischen der Regierung und der bewaffneten Opposition als auch des andauernden Konflikts zwischen den verschiedenen Milizen standen die Ölvorräte des Landes und die Bestrebungen aller Parteien, die Ölfelder zu kontrollieren. So war z. B. die im August 1999 in Betrieb genommene, 1600 km lange Erdölpipeline erneut Zielscheibe mehrerer Angriffe bewaffneter Oppositionsgruppen. Zusätzlich zu den Kämpfen zwischen der regulären Armee und der SPLA tobte ein weiterer Konflikt zwischen den verschiedenen mit der Regierung beziehungsweise der SPLA verbündeten Milizen. Diese Truppen wechselten in Abhängigkeit von der eigenen Interessenlage oder von der Versorgung mit Waffen häufig die Seiten. Schätzungen zufolge forderten die Auseinandersetzungen zwischen den Milizen in den letzten Jahren mehr Todesopfer als die bewaffneten Zusammenstöße mit den Regierungstruppen. Die Politik der Regierung, die verschiedenen Milizen mit Nachschub und Waffen zu versorgen und Konflikte zwischen ihnen zu schüren, führte zur Zerstörung vieler Dörfer und zu großer Not unter der betroffenen Bevölkerung.

Der von der SPLA, den Vereinten Nationen und den unter dem Dach der Operation Lifeline Sudan (OLS) tätigen Hilfsorganisationen vereinbarte humanitäre Waffenstillstand, der in den Konfliktgebieten die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Nahrungsmitteln sicherstellen sollte, scheiterte im Juli. Doch die OLS traf später mit der Regierung eine neue Vereinbarung, die die Wiederaufnahme der Hilfslieferungen ermöglichte. Obwohl der Waffenstillstand nicht erneuert wurde, kam es im Oktober zu einer zwölftägigen Waffenruhe, um dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) Gelegenheit zu geben, im Land Polio-Schutzimpfungen durchzuführen. Einige nichtstaatliche Organisationen beschuldigten die Regierung, die Waffenruhe nicht eingehalten und Städte bombardiert zu haben.

Der im Dezember 1999 verhängte Ausnahmezustand blieb für den meisten Teil des Berichtsjahres in Kraft.

Im Dezember fanden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Die Vereinten Nationen und die Europäische Union lehnten die Entsendung von Beobachtern zu diesen Wahlen ab, von denen weithin angenommen wurde, dass sie erhebliche Unregelmäßigkeiten aufweisen würden. Bereits im Vorfeld zu den Wahlen kam es verstärkt zu Verhaftungen von Journalisten, Oppositionellen und Menschenrechtsaktivisten, und die wichtigsten Oppositionsparteien riefen zum Wahlboykott auf. Die Menschen in den von den Rebellen kontrollierten Gebieten nahmen nicht an den Wahlen teil. Zum Gewinner der Wahlen wurde der amtierende Präsident Omar al-Bashir erklärt.

Interne Vertreibungen

Zehntausende von Menschen wurden durch Terrormaßnahmen wie Luftangriffe, Massenhinrichtungen und Folterungen zur Flucht aus ihren Wohngebieten in der ölreichen Provinz Oberer Nil getrieben. Nach den Massenvertreibungen wurden zum Schutz der Ölfelder zusätzliche Truppen und schwere Waffen in die Gegend verlegt. Um die Menschen an der Rückkehr in ihre Häuser zu hindern, verbrannten oder plünderten die Soldaten ihre Ernteerträge und ihr Vieh. Auch in der Provinz Bahr el-Ghazal führten Bombenangriffe zur Massenvertreibung von Zivilisten.

Bombenangriffe gegen Zivilisten

Die wahllosen Luftangriffe auf zivile Ziele im Süden des Landes wurden fortgesetzt. Nach internationalen Protesten gegen die Bombardierung von Krankenhäusern und Schulkindern im Februar und März des Berichtsjahres befahl Präsident al-Bashir seinen Streitkräften, solche Luftangriffe nur noch dann durchzuführen, wenn sie zur eigenen Verteidigung oder zum »Schutz von Menschenleben und Eigentum« erforderlich seien. Gleichwohl wurden die Bombenangriffe nach dem Scheitern des aus humanitären Gründen vereinbarten Waffenstillstands in der Provinz Bahr el-Ghazal wieder verstärkt. Ab September trafen auch aus anderen Teilen des Landes wie der Äquatorprovinz und den Provinzen Oberer Nil und Blauer Nil vermehrt Berichte über Luftangriffe auf zivile Ziele ein.

Allein im Juli kam es in Bahr el-Ghazal Berichten zufolge zu mindestens 30 solchen Angriffen, bei denen über 250 Bomben auf zivile Ziele abgeworfen wurden, die mehrere Todesopfer forderten und zur Unterbrechung der Ernte und der humanitären Hilfsmaßnahmen führten.

Kindersoldaten

Im Sudan besteht Wehrpflicht für Männer und Frauen, und eine militärische Ausbildung ist laut Gesetz Voraussetzung für den Zugang zu höheren Bildungseinrichtungen und bestimmten Arbeitsplätzen. Es gab immer mehr Hinweise darauf, dass die verschiedenen Konfliktparteien Kindersoldaten einsetzen. Berichten zufolge wurden in Khartum Kinder auf der Straße aufgegriffen und für die paramilitärischen Volksverteidigungskräfte rekrutiert. Die Eltern erfuhren nichts vom Schicksal ihrer Kinder, die in den meisten Fällen an die Front geschickt wurden. Auch über Misshandlungen an Kindersoldaten trafen Meldungen ein.

Am 29. Mai wurde der Leichnam des 17-jährigen Ghassan Ahmed Al Amin Haroun, der erst seit zwei Tagen bei der Armee war, aus der Militärgarnison Jabal Awlia in das Leichenschauhaus in Khartum überführt. Bei der Obduktion wurden Verletzungen an den Händen und am Rücken, am rechten Fuß und anderen Körperteilen festgestellt und »Atemstillstand« als Todesursache ermittelt. Die Behörden nahmen zum Obduktionsergebnis nicht Stellung, ordneten aber kurz darauf die Überwachung der Familie von Ghassan Ahmed Al Amin Haroun durch die Sicherheitskräfte an.

Im Mai starb im militärischen Ausbildungslager Aljouli der 16-jährige Mohanad Abdelrahman M. Zakana, wahrscheinlich an den Folgen der harten Ausbildungsmethoden, denen die jungen Wehrpflichtigen unterworfen werden. Ihm soll angemessene ärztliche Hilfe verweigert worden sein, als er infolge eines Sonnenstichs einen Kollaps erlitt.

Auch die SPLA arbeitete weiterhin mit dem Mittel der Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten, obwohl sie UNICEF zugesichert hatte, diese Praxis zu beenden und alle Kindersoldaten aus dem Kriegsdienst zu entlassen.

Sklaverei

Auch wenn die Regierung weiterhin bestritt, dass es im Sudan Sklaverei gibt, dürften im Berichtsjahr Tausende von Menschen als Zwangsarbeiter beziehungsweise Sklaven gehalten worden sein. Die Schätzungen zur Zahl der Versklavten schwanken, einige Nichtregierungsorganisationen setzen sie bei 100 000 an, während regierungsnahe Quellen von 5000 sprechen. In zahlreichen Meldungen, vor allem aus den Konfliktgebieten, war von der sexuellen Versklavung von Frauen die Rede. Frauen, denen die Flucht gelungen war, berichteten von weit verbreiteten Folterungen, einschließlich Vergewaltigungen sowie von Zwangsehen.

Folterungen und Misshandlungen

Aus vielen von der Regierung kontrollierten Städten trafen verbreitet Meldungen über Folterungen und Misshandlungen ein. Besonders gefährdet waren der Opposition zur Regierung verdächtigte Personen. Berichte über Folterungen zogen weder Ermittlungen nach sich noch wurden die Täter vor Gericht gebracht. Aus den von der SPLA kontrollierten Gebieten erhielt amnesty international ebenfalls von Vorwürfen über Folterungen Kenntnis.

Der in der Haft Berichten zufolge durch Folterungen verursachte Tod von Joseph Adhiang Langlang, Abdallah Col, Hassan Abu Adhan und Gladino Sam Okieny zog keinerlei Ermittlungen nach sich. Die vier Männer waren zusammen mit Hillary Boma und weiteren 25 Personen unter dem Verdacht festgenommen worden, 1998 in Khartum einen Sprengsatz gelegt zu haben. Obwohl Hillary Boma und seine Mitgefangenen, die im Dezember 1999 begnadigt und freigelassen worden waren, den Vorwurf erhoben hatten, in der Haft gefoltert worden zu sein, unterließen es die Behörden, Ermittlungen einzuleiten.

Im Dezember wurden acht Mitglieder oppositioneller Parteien unter der Anschuldigung, einen Putsch zu planen, während eines Treffens mit US-Diplomaten festgenommen. Wenige Tage später verhafteten die Behörden die beiden Rechtsanwälte Ghazi Suleiman und Ali Mahmoud Hasanain, weil sie eine Protestpetition gegen die Festnahme der Oppositionspolitiker unterzeichnet hatten. Ghazi Suleiman erlitt in der Haft eine Kopfverletzung und musste Berichten zufolge zweimal ins Krankenhaus eingeliefert werden. Dadurch wurden Befürchtungen genährt, dass er Folterungen ausgesetzt sein könnte. Die zehn Gefangenen wurden an einem geheimen Ort in Einzelhaft gehalten, blieben ohne medizinische Versorgung und durften weder zu ihren Familien noch zu Rechtsanwälten Kontakt aufnehmen.

Amputationsstrafen

Im Berichtsjahr wurden mindestens zwölf Personen zu Amputationsstrafen verurteilt. Mindestens eine Amputation wurde durchgeführt.

Im März wurden Al Salik Obeid im Kober-Gefängnis die rechte Hand und der linke Fuß amputiert.

Vergewaltigungen

Die von Angehörigen der kämpfenden Truppen aller Konfliktparteien verübten Gewaltakte gegen Frauen, die seit langem ein besonderes Kennzeichen des Bürgerkriegs im Sudan sind, nahmen im Berichtsjahr an Intensität zu. In einer großen Zahl von Berichten war von sexuellem Missbrauch einschließlich sexueller Versklavung, Vergewaltigung und erzwungenen Schwangerschaften die Rede. Regierungs- wie Oppositionstruppen setzten Vergewaltigungen als Mittel der Kriegführung ein, um die Zivilbevölkerung in den Kampfgebieten systematisch zu entmenschlichen und zu erniedrigen. Da Vergewaltigung ein Tabuthema ist und die Opfer stigmatisiert sind, wurden derartige Übergriffe nur selten publik gemacht und blieben in der Regel ungeahndet. Es trafen zahlreiche Berichte ein, dass Frauen beim Sammeln von Feuerholz oder beim Wasserholen entführt und gezwungen worden sind, als Lastenträgerinnen für die Truppen das Beutegut aus den geplünderten Dörfern zu schleppen. Viele Frauen wurden auch in Schuldknechtschaft gehalten und gezwungen, in den Kasernen und Militärlagern für die Soldaten zu putzen, zu kochen und andere Dienstleistungen zu erbringen.

Die Rechte von Frauen

Die Missachtung der Rechte von Frauen war weit verbreitet. Im Zentralsudan, insbesondere in der Hauptstadt Khartum, unterlagen Frauen gravierenden Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit.

Im September veröffentlichte der Gouverneur von Khartum einen Erlass, der es Frauen verbot, an öffentlichen Plätzen zu arbeiten. Ein paar Tage danach wurden bei einer friedlichen Demonstration gegen diesen Erlass 26 Frauen festgenommen und drei verletzt, als die Polizei Tränengas und Schlagstöcke einsetzte, um die Demonstration aufzulösen.

Einer gegen den Erlass erhobenen Verfassungsklage wurde im Oktober vom Verfassungsgerichtshof vorläufig stattgegeben. Eine endgültige Entscheidung des Gerichts stand Ende 2000 noch aus. Der Justizminister räumte zwar ein, dass sowohl die Verfassung des Sudan als auch verschiedene internationale Abkommen Frauen das Recht auf Arbeit garantieren, weigerte sich aber dennoch, das Verbot der Arbeit an öffentlichen Plätzen als verfassungswidrig zu verurteilen.

Studenten und Menschenrechtsverteidiger

Insbesondere in der Hauptstadt Khartum und ihrer Umgebung waren im Berichtsjahr Studenten und Menschenrechtsaktivisten Schikanen und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Ihre Aktivitäten wurden von den Sicherheitskräften behindert beziehungsweise unterbunden und eine Reihe von Aktivisten verhaftet und gefoltert. Ein Student kam ums Leben.

Im Juni eröffneten Soldaten an der Universität Sennar das Feuer auf die Teilnehmer eines Seminars zur Krise im Sudan. Der Student 'Mirghami Mahmoud al-Norman wurde dabei getötet, mehrere andere Studenten wurden verletzt. In den Tagen danach kam es wiederholt zu Protestdemonstrationen, in deren Verlauf mindestens elf Personen, darunter sieben Studenten, verhaftet und wegen Aufruhrs und Störung der öffentlichen Ordnung unter Anklage gestellt wurden. Vermutlich sind sie alle gefoltert worden. Die meisten von ihnen mussten anschließend ins Krankenhaus eingeliefert werden.

Rechtsanwälte und Angehörige von Opfern, die versuchten, gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen, wurden häufig schikaniert und wiederholt auf Polizeiwachen oder in Einrichtungen der Sicherheitskräfte vorgeladen. Gegen die Täter hingegen blieben rechtliche Schritte aus.

Als die Angehörigen eines elfjährigen Mädchens, das im Mai 1999 von einem Polizisten vergewaltigt worden war, den Rechtsweg beschreiten wollten, wurden sie mit Schikanen und Einschüchterungsmaßnahmen überzogen. Die Behörden versuchten mehrmals, die Elfjährige zu zwingen, weitere unangenehme körperliche Untersuchungen über sich ergehen zu lassen. Anstatt den Vergewaltigungsvorwürfen nachzugehen, entschieden die sudanesischen Behörden, die Angelegenheit als »Staatssicherheitsfall« zu betrachten. Die Angehörigen und die Anwälte des Opfers mussten sich daraufhin bei der Zentrale der Kriminalpolizei melden, und Angehörige der Sicherheitskräfte beschlagnahmten in den Kanzleien der Anwälte Unterlagen zum Fall. Weder der Familie des Opfers noch den Rechtsanwälten wurde eine erkennbare Straftat zum Vorwurf gemacht.